Sachverständiger Schopfloch
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schopfloch steht Ihnen
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. kann Ihnen daher auch als behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schopfloch, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schopfloch kommen bzw. sich nicht in Schopfloch auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schopfloch - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Schopfloch eine Gemeinde zwischen Gäu und Schwarzald stellt sich vor Zwischen Schwarzwald und Gäu befindet sich in einer Höhenlage von ca. 700 m unsere liebenswerte Gemeinde mit ihren Ortschaften Schopfloch, Oberiflingen und Unteriflingen mitten im schönen Landkreis Freudenstadt. 2.620 Menschen leben hier, in Schopfloch rund 1.550, in Oberiflingen rund 650 und in Unteriflingen ca. 420 Einwohnerinnen und Einwohner. Schöne Aussichten erlauben Blicke in die Landschaft auf die Schwäbische Alb, den Schwarzwald und bei guter Fernsicht sogar auf die Schweizer Alpen.
Die heutige Gemeinde Schopfloch entstand am 01.07.1974 durch den freiwilligen Zusammenschluss von Schopfloch, Oberiflingen und Unteriflingen.
Die vormals fast ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Ortschaften haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert, vor allem in Schopfloch prägen nun auch Industrie und Gewerbe den Ort. Annähernd 1.800 Arbeitsplätze in Schopflocher Betrieben, insbesondere beim Weltmarktführer für Holzbearbeitungsmaschinen der Homag, bieten vielen Menschen eine Beschäftigung vor Ort mit kurzen Wegen ohne Stress, was auch der Umwelt gut tut. Weitere Handels- und Gewerbebetriebe runden das Bild unserer heimischen Wirtschaft ab.
Bundesland: bayern
Regierungsbezirk: Mittelfranken
Landkreis: Ansbach
Einwohner: 2939
Postleitzahl: 91626
Vorwahl: 09857
KFZ-Kennzeichen: AN, DKB, FEU, ROT
Rathaus Schopfloch:
Friedrich-Ebert-Str. 1591626 Schopfloch
Gemeindeverwaltung Schopfloch
Marktplatz 2
72296 Schopfloch
Telefonnummer: 07443 9603-0
Faxnummer:07443 9603-39